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Nachdem der Bundesrat in seiner 1052. Sitzung am 21.3. beschlossen hat Peter Thiel und dessen Software flächendeckend einsetzen zu wollen, habe ich mir das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesländern noch mal genauer angeschaut. 🕵️‍♀️

Erste erschütternde, wenn für mich auch nicht neue, Erkenntnis: es gibt keine zentrale Stelle, an der das Abstimmungsverhalten nachzulesen ist. Sind ja nur die Regierungen der Bundesländer, wen interessiert das schon wie die abstimmen…

Die Länder posten allerdings auf ihren eigenen Seite ihr Abstimmungsverhalten. Vier (NS, RLP, B & H) der 16 Ländern (25%) haben 5 Tage nach der Abstimmung im Bundesrat immer noch nicht ihr Abstimmungsverhalten veröffentlicht! WTF!

Das Abstimmungsverhalten von Berlin (B) und Hamburg erschließt sich daraus, dass B Antragstellerin ist und für Hamburg kann man es aus der Prokotolkollerklärung ablesen.

Einzig für das Abstimmungsverhalten von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fehlen mir damit die Daten. Daher kann ich feststellen, dass mindestens 14 von 16 Bundesländern und damit auch Regierungen aller möglichen Parteikonstellationen diesem Unsinn zugestimmt haben. Niemand hat scheinbar begriffen, was es bedeutet einem Milliardär und Demokratiefeind wie Peter Thiel (netzpolitik.org/2021/peter-thi) nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Daten einer kritischen Infrastruktur zu überlassen.

netzpolitik.org · Peter Thiel: Ein Idol fürs MonopolFür den Investor und PayPal-Gründer Peter Thiel ist Wettbewerb etwas für Verlierer. Seine radikale Philosophie prägt heute das Silicon Valley.
Daniel Gerber

Es gibt zwei „Außnahmen” bei den Abstimmungen, die ich gern positiv hervorheben möchte. Sowohl Hamburg als auch Bremen haben zumindest eine Protokollerklärung abgegeben. Dabei geht es in der Protokollerklärung von Bremen darum, dass der Einsatz dieser Software „nicht zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung führen darf”. Außerdem hat man sich scheinbar genötigt gefühlt noch mal klarzustellen, dass die ärztliche Schweigepflicht bewahrt und Gesundheitsdaten geschützt werden sollten!!

In der Protokollerklärung von Hamburg wird festgestellt, dass „die zentrale Anforderung der digitalen Souveränität für jedes IT-Produkt der automatisierten Datenanalyse gelten muss und dass dies eine Nutzung von Produkten des marktführenden, US-amerikanischen Anbieters Palantir ausschließt”. Wenigstens ein Land gibt zumindest eine Protokollerklärung mit dem Offensichtlichen Problem ab, leider wird trotzdem zugestimmt.