In nicht einem Satz nimmt das #SBG einen Bezug zur Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts. Es wird lediglich von der Änderung des „Geschlechtseintrags“ geredet. Es fällt hinter das TSG zurück, nachdem wir immerhin „als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen“ waren.
Als Hebel dieser Regelung dient eine „empfundene Geschlechtsidentiät“, der keinerlei Schutzwirkung zugebilligt wird.
1v2
Sie kann nach §6 durch Gesetz, Hausrecht, Sportverbände, Medizin und Militär mühelos aufgehoben werden. Sogar das AGG wird ausdrücklich rechtlich entkräftet.
Allein den „Geschlechtseintrag“ gibt es für lau und wer danach nicht kompromisslos geschlechtskonform ist, hat keine Gnade zu erwarten. Das #SBG lässt uns in allen unseren Lebensbereichen ohne Schutz. Dieses Gesetz atmet Verachtung gegen uns.
2v2
#TransRightsAreHumanRights