Seit letztem Jahr definiert WHO einen PM2,5 Grenzwert von 5 µg/m³.
Das BImSchV wurde nicht aktualisiert und hat immer noch einen Grenzwert von 25 µg/m³.
Luftreinhaltepläne orientieren sich an dem deutlich zu hohen Grenzwert, anstatt den strengeren Empfehlungen der WHO zu folgen.
Experten sind sich wohl einig, dass der Grenzwert von 5 µg/m³ immer noch zu hoch ist und gesundheitliche Schäden verursacht.
Es ist folglich grundsätzlich der Einsatz von HEPA Luftreinigern empfehlenswert.