Seit letztem Jahr definiert WHO einen PM2,5 Grenzwert von 5 µg/m³.
Das BImSchV wurde nicht aktualisiert und hat immer noch einen Grenzwert von 25 µg/m³.
Luftreinhaltepläne orientieren sich an dem deutlich zu hohen Grenzwert, anstatt den strengeren Empfehlungen der WHO zu folgen.
Wichtig ist auch: Bauvorhaben für z.B. Autobahnen orientieren sich an dem 25 µg/m³ Grenzwert. Wird also eine Erhöhung des Jahresmittels von 16µg/m³ auf 18 µg/m³, so wird argumentiert, das sei ja immer noch weit vom Grenzwert entfernt.
Die Mastodon-Instanz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betrieben von Netzbegrünung e.V.