Immer erfreut, dass der Gesetzgeber so kulante Fristen für Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung hat die viel länger sind als die Frist zur ESt-Erklärung.
Somit kann man als Mieter mit NK-Abrechnung grundsätzlich nur Anträge auf spätere Abgabe stellen, oder unter Vorbehalt abgeben da man seine Nebenkostenabrechnung noch nicht hatte.