Mittwoch hat sich der Innenausschuss im #LTBB mit der Kennzeichen-Erfassung #KESY befasst ('Auto-Vorratsdatenspeicherung'). Da die Berichte darüber leider einiges durcheinander würfeln, ein paar Worte zur Einordnung.
Kurzfassung:
- Bei der Polizei wurden sehr wichtige Verbesserungen umgesetzt, die den Grundrechtseingriff abmildern.
- Die Frage, ob es überhaupt rechtmäßig ist, dass massenhaft unbeteiligte Autofahrer*innen gespeichert werden ist weiter strittig.
Die Datenschutzbeauftragte (LDA) hat einen Prüfbericht zu #KESY verfasst ( https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/apr/AIK/2.pdf ab S. 32)
Fazit: „Der Aufzeichnungsmodus sollte zu repressiven Zwecken der längerfristigen Observation mangels tragfähiger Rechtsgrundlage nicht mehr eingesetzt werden.“
Diese Einschätzung Teile ich, wie übrigens auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20191106_entschließung_keine_autom_kennzeichenerfassung_dsk.pdf
Frühere Urteile des #BVerfG zur Kennzeichenfahndung setzten ebenfalls sehr enge grenzen. Das Gerichtsurteil zu kesy steht aber noch aus.
Solange es kein Urteil dagegen oder eine Gesetzesänderung der StPO auf Bundesebene gibt, werden Staatsanwaltschaften aus ganz Deutschland wohl leider weiterhin in bestimmten Fällen den Aufzeichnungsmodus anordnen, was die Polizei dann umsetzen muss.
Eine Jahre zurückreichende „Datenwolke“ gibt es nun endlich nicht mehr - sie wird auch nicht wiederkommen. Nach dem anstehenden Urteil des Landesverfassungsgerichts werden wir in der Koalition noch einmal weitere Änderungen diskutieren.
Für eine endgültige Lösung braucht es aber wohl leider entweder das #BVerfG oder andere Mehrheiten im Bundestag.